Brandschutz

Hintergrundinformationen zu Brandschutz

REGELWERK

Im Zuge der Harmonisierung der europäischen Normung wurden für das Brandverhalten von   Bauteilen, Bauprodukten und Baustoffen die „Euroklassen gemäß ÖNORM EN 13501-1“ eingeführt. Die 10-jährige Koexistenzphase nationaler und europäischer Normung ist seit 03.05.2010 abgelaufen und daher ist die Bezeichnung „B1,Q1,Tr1“, also die Schwerentflammbarkeit nach B3800 ungültig und nicht mehr „Stand der Technik“.

Das bedeutet, dass nunmehr ausschließlich „Bauteile, Bauprodukte und Baustoffe/Materialien“ verwendet und eingebaut werden dürfen, deren Brandverhalten durch einen (europäischen) Klassifizierungsbericht nachgewiesen werden kann. Die Einteilung erfolgt nach der EN 13501-1 in 7 Euroklassen und wird in folgendem Klassifizierungsschlüssel angegeben:

  • Brandverhalten: A1, A2, B, C, D, E, F
  • Rauchentwicklung: s1, s2, s3
  • Abtropfen bzw. Abfallen: d0, d1, d2

Die Richtlinie 2 „Brandschutz“ des Österreichischen Institutes für Bautechnik verweist in Abhängigkeit der Gebäudeklasse in der Tabelle 1a außerdem auf die zwingende Einhaltung der Euroklassen, womit diese verbindlich anzuwenden ist.

TESTVERFAHREN

Mit dem Prüfverfahren „Single Burning Item“ oder kurz SBI-Test wird das Brandverhalten von Decken und Wänden nach EN13823 bestimmt. Dieses Prüfverfahren beurteilt den potenziellen Beitrag eines Bauprodukts oder Bauteils zur Verbreitung eines Brandes, wenn sich ein einzelner brennender Gegenstand in der Nähe des Bauprodukts befindet.

Mit dem SBI-Test werden die Flammenausbreitung (Brandverhalten), die freigesetzte Wärme, die Rauchentwicklung (s1, s2, s3) und das brennende Abtropfen (d0, d1, d2) festgestellt und nach der EN13501-1 in die 7 oben genannten Euroklassen eingeteilt und klassifiziert.

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